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Bürokratie & Fristen·

Sterbefall melden — Welche Behörden müssen informiert werden?

Nach einem Todesfall müssen viele Behörden informiert werden. Wir erklären Fristen, Zuständigkeiten und was Sie bei Standesamt, Finanzamt und Rentenversicherung beachten müssen.

Sterbefall melden — Welche Behörden müssen informiert werden?

Nach dem Tod eines Angehörigen beginnt neben der Trauer eine Reihe bürokratischer Aufgaben. Verschiedene Behörden und Institutionen müssen innerhalb bestimmter Fristen informiert werden. Wer den Überblick behält, vermeidet Probleme und unnötige Kosten.

Schritt 1: Totenschein — die Grundlage für alles

Der erste Schritt ist immer die ärztliche Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins. Ohne dieses Dokument kann weder die Sterbeurkunde beantragt noch die Bestattung organisiert werden. Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, stellt den Totenschein aus — bei einem Todesfall in der Wohnung ist das in der Regel der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst.

Schritt 2: Standesamt — Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt (Ort des Todes) beantragt werden. Mitbringen:

  • Totenschein (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)
  • Personalausweis der anzeigepflichtigen Person

Lassen Sie mehrere beglaubigte Abschriften der Sterbeurkunde ausstellen — Sie werden sie für Banken, Versicherungen und Behörden benötigen. Kosten: ca. 10–15 Euro pro Abschrift.

Schritt 3: Rentenversicherung

Bezieht der Verstorbene eine gesetzliche Rente, muss die Deutsche Rentenversicherung sofort informiert werden. Überzahlungen müssen zurückerstattet werden. Gleichzeitig können Angehörige prüfen, ob Anspruch auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente besteht.

Frist: Rentenüberzahlungen nach dem Todestag müssen zurückgezahlt werden. Informieren Sie die Rentenkasse schnellstmöglich, um unnötige Rückforderungen zu vermeiden.

Schritt 4: Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod. Informieren Sie die Krankenkasse mit der Sterbeurkunde. Wichtig: Familienversicherte Angehörige müssen sich innerhalb von drei Monaten neu versichern.

Falls der Verstorbene Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad 1–5) bezogen hat, muss auch die Pflegekasse informiert werden. Geldleistungen (Pflegegeld) enden mit dem Todestag.

Schritt 5: Finanzamt

Das Finanzamt wird in der Regel automatisch durch das Nachlassgericht informiert. Erben sind verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, wenn der Nachlass die persönlichen Freibeträge übersteigt:

  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €

Außerdem muss die Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für das Todesjahr durch die Erben abgegeben werden.

Schritt 6: Arbeitgeber

Der Arbeitgeber des Verstorbenen muss so früh wie möglich informiert werden. Klären Sie: ausstehende Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersvorsorge und die Rückgabe von Arbeitsmitteln (Laptop, Dienstfahrzeug etc.).

Schritt 7: Nachlassgericht

Wenn ein Testament vorhanden ist, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) abgeliefert werden. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Erben. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Weitere Institutionen

  • Banken: Konten sperren lassen, Vollmachten klären, Daueraufträge stoppen
  • Versicherungen: Lebens-, Unfall-, Haftpflichtversicherung kündigen oder ummelden
  • Vermieter: Mietvertrag kündigen oder ummelden
  • KFZ-Zulassungsstelle: Fahrzeuge ummelden oder abmelden
  • Ausländerbehörde: Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen zuständig

Fazit

Die bürokratischen Aufgaben nach einem Todesfall wirken überwältigend. Mit unserer vollständigen Checkliste behalten Sie den Überblick und verpassen keine wichtige Frist.


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