☽sterbeportal.de

Checkliste

Checkliste Sterbefall — Was ist nach dem Tod zu erledigen?

Ein Todesfall bringt viele Aufgaben mit sich — oft in einem Moment, in dem Trauer und Erschöpfung überwiegen. Diese Checkliste hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen und nichts Wichtiges zu vergessen.

Hinweis: Diese Checkliste ist ein allgemeiner Leitfaden. Im Einzelfall können abweichende Fristen oder Zuständigkeiten gelten. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt oder das zuständige Nachlassgericht.

Sofort — innerhalb von 1–3 Tagen

✓

Arzt verständigen & Totenschein ausstellen lassen

Ohne ärztlich festgestellten Tod kann keine Bestattung stattfinden. Stirbt jemand zu Hause, rufen Sie sofort einen Arzt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Pflegepersonal diesen Schritt.

✓

Bestattungsunternehmen beauftragen

Ein Bestatter kümmert sich um Überführung, Aufbewahrung und Organisation. Sie können das Bestattungsunternehmen auch erst nach einigen Stunden kontaktieren — Sie müssen keine Entscheidungen im Schock treffen.

✓

Engste Familie & Freunde informieren

Rufen Sie diejenigen an, die dem Verstorbenen am nächsten standen. Alles weitere kann Schritt für Schritt erfolgen.

✓

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Mitzubringen: Totenschein, Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde.

✓

Testament sichern

Falls ein Testament vorhanden ist, muss es umgehend beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden — das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erste Woche

✓

Bestattung organisieren & beauftragen

Legen Sie gemeinsam mit dem Bestatter Art, Ort und Ablauf der Bestattung fest. Fordern Sie ein schriftliches Angebot an.

✓

Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen

Informieren Sie so früh wie möglich den Arbeitgeber. Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche und Arbeitsmittel müssen geregelt werden.

✓

Krankenversicherung informieren

Die Krankenkasse muss über den Tod informiert werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag. Mitversicherte Angehörige müssen sich neu versichern.

✓

Rentenversicherung & Deutsche Rentenversicherung

Laufende Rentenzahlungen müssen gestoppt werden. Stattdessen kann ein Antrag auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente gestellt werden.

✓

Pflegeversicherung kündigen

Falls der Verstorbene Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat, muss diese informiert werden. Überzahlungen sind zurückzuerstatten.

Erste 6 Wochen

✓

Nachlassgericht: Testament eröffnen lassen

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament offiziell und informiert die Erben. Als Erbe erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift.

✓

Erbschein beantragen (falls erforderlich)

Wenn kein Testament existiert oder es für bestimmte Behörden nicht ausreicht, brauchen Sie einen Erbschein. Dieser wird beim Nachlassgericht beantragt.

✓

Banken & Kreditinstitute informieren

Mit Sterbeurkunde und Erbnachweis (Testament oder Erbschein) können Sie Konten, Depots und Schließfächer abklären. Laufende Daueraufträge und Lastschriften prüfen.

✓

Versicherungen kündigen oder ummelden

Haftpflicht, KFZ, Hausrat, Lebensversicherung — prüfen Sie alle Verträge. Manche enden automatisch, andere müssen aktiv gekündigt werden.

✓

Mietvertrag kündigen oder übernehmen

Erben treten in laufende Mietverträge ein. Die Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.

✓

Abonnements & Mitgliedschaften kündigen

Zeitungen, Vereine, Streaming-Dienste, Mobilfunkvertrag — alles mit Sterbeurkunde kündigen. Auch Bibliotheksausweise und Kundenkarten.

✓

Digitalen Nachlass regeln

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Dienste: Bei den meisten Anbietern können Angehörige mit Sterbeurkunde die Schließung oder Memorialisierung beantragen.

3 bis 6 Monate

✓

Erbschaftsteuererklärung prüfen

Das Finanzamt wird in der Regel vom Nachlassgericht informiert. Überschreitet der Nachlass die Freibeträge (Ehegatte: 500.000 €; Kind: 400.000 €), muss Erbschaftsteuer gezahlt werden.

✓

Einkommensteuererklärung des Verstorbenen

Erben müssen die Steuererklärung des Verstorbenen für das Todesjahr abgeben. Steuerberater können hierbei helfen.

✓

Laufende Verträge kündigen

Prüfen Sie alle Verträge mit Laufzeiten: Fitness-Studio, Zeitungsabonnements, Softwarelizenzen, Telefonverträge. Kündigen Sie fristgerecht.

✓

Fahrzeuge ummelden oder abmelden

Fahrzeuge gehen in den Nachlass über. Sie müssen umgemeldet oder abgemeldet werden. Die KFZ-Versicherung separat kündigen oder anpassen.

Digitale Vorsorge

Vorsorgevollmacht & Testament digital regeln

Sichern Sie Ihren Willen für den Ernstfall – einfach, unkompliziert und von zu Hause aus.

Jetzt bei ERITAJ starten →