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Checkliste

Checkliste Sterbefall — Was ist nach dem Tod zu erledigen?

Ein Todesfall bringt viele Aufgaben mit sich — oft in einem Moment, in dem Trauer und Erschöpfung überwiegen. Diese Checkliste hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen und nichts Wichtiges zu vergessen.

Hinweis: Diese Checkliste ist ein allgemeiner Leitfaden. Im Einzelfall können abweichende Fristen oder Zuständigkeiten gelten. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt oder das zuständige Nachlassgericht.

Sofort — innerhalb von 1–3 Tagen

Arzt verständigen & Totenschein ausstellen lassen

Ohne ärztlich festgestellten Tod kann keine Bestattung stattfinden. Stirbt jemand zu Hause, rufen Sie sofort einen Arzt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Pflegepersonal diesen Schritt.

Bestattungsunternehmen beauftragen

Ein Bestatter kümmert sich um Überführung, Aufbewahrung und Organisation. Sie können das Bestattungsunternehmen auch erst nach einigen Stunden kontaktieren — Sie müssen keine Entscheidungen im Schock treffen.

Engste Familie & Freunde informieren

Rufen Sie diejenigen an, die dem Verstorbenen am nächsten standen. Alles weitere kann Schritt für Schritt erfolgen.

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Mitzubringen: Totenschein, Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde.

Testament sichern

Falls ein Testament vorhanden ist, muss es umgehend beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden — das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erste Woche

Bestattung organisieren & beauftragen

Legen Sie gemeinsam mit dem Bestatter Art, Ort und Ablauf der Bestattung fest. Fordern Sie ein schriftliches Angebot an.

Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen

Informieren Sie so früh wie möglich den Arbeitgeber. Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche und Arbeitsmittel müssen geregelt werden.

Krankenversicherung informieren

Die Krankenkasse muss über den Tod informiert werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag. Mitversicherte Angehörige müssen sich neu versichern.

Rentenversicherung & Deutsche Rentenversicherung

Laufende Rentenzahlungen müssen gestoppt werden. Stattdessen kann ein Antrag auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente gestellt werden.

Pflegeversicherung kündigen

Falls der Verstorbene Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat, muss diese informiert werden. Überzahlungen sind zurückzuerstatten.

Erste 6 Wochen

Nachlassgericht: Testament eröffnen lassen

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament offiziell und informiert die Erben. Als Erbe erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift.

Erbschein beantragen (falls erforderlich)

Wenn kein Testament existiert oder es für bestimmte Behörden nicht ausreicht, brauchen Sie einen Erbschein. Dieser wird beim Nachlassgericht beantragt.

Banken & Kreditinstitute informieren

Mit Sterbeurkunde und Erbnachweis (Testament oder Erbschein) können Sie Konten, Depots und Schließfächer abklären. Laufende Daueraufträge und Lastschriften prüfen.

Versicherungen kündigen oder ummelden

Haftpflicht, KFZ, Hausrat, Lebensversicherung — prüfen Sie alle Verträge. Manche enden automatisch, andere müssen aktiv gekündigt werden.

Mietvertrag kündigen oder übernehmen

Erben treten in laufende Mietverträge ein. Die Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.

Abonnements & Mitgliedschaften kündigen

Zeitungen, Vereine, Streaming-Dienste, Mobilfunkvertrag — alles mit Sterbeurkunde kündigen. Auch Bibliotheksausweise und Kundenkarten.

Digitalen Nachlass regeln

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Dienste: Bei den meisten Anbietern können Angehörige mit Sterbeurkunde die Schließung oder Memorialisierung beantragen.

3 bis 6 Monate

Erbschaftsteuererklärung prüfen

Das Finanzamt wird in der Regel vom Nachlassgericht informiert. Überschreitet der Nachlass die Freibeträge (Ehegatte: 500.000 €; Kind: 400.000 €), muss Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Einkommensteuererklärung des Verstorbenen

Erben müssen die Steuererklärung des Verstorbenen für das Todesjahr abgeben. Steuerberater können hierbei helfen.

Laufende Verträge kündigen

Prüfen Sie alle Verträge mit Laufzeiten: Fitness-Studio, Zeitungsabonnements, Softwarelizenzen, Telefonverträge. Kündigen Sie fristgerecht.

Fahrzeuge ummelden oder abmelden

Fahrzeuge gehen in den Nachlass über. Sie müssen umgemeldet oder abgemeldet werden. Die KFZ-Versicherung separat kündigen oder anpassen.

Digitale Vorsorge

Vorsorgevollmacht & Testament digital regeln

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