Digitaler Nachlass — Was passiert mit meinen Online-Konten nach dem Tod?
E-Mail, Social Media, Online-Banking, Streaming-Dienste: Was passiert mit digitalen Konten nach dem Tod? Und was können Erben tun?

Wir hinterlassen heute nicht nur materielle Gegenstände, sondern auch ein umfangreiches digitales Erbe: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Abonnements. Viele Menschen denken kaum daran — aber der digitale Nachlass kann für Angehörige zu einem echten Problem werden.
Was zählt zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten und digitalen Vermögenswerte einer verstorbenen Person:
- E-Mail-Konten (Gmail, GMX, Outlook etc.)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X)
- Online-Banking und PayPal
- Cloud-Dienste (iCloud, Google Drive, Dropbox)
- Streaming-Abonnements (Netflix, Spotify, Amazon Prime)
- Online-Shops und Marktplätze (Amazon, eBay)
- Kryptowährungen und digitale Investments
- Domain-Namen und Websites
Erben Angehörige digitale Konten?
Grundsätzlich ja — das Erbe umfasst auch digitale Vermögenswerte. Der Bundesgerichtshof entschied 2018 (Az. III ZR 183/17), dass E-Mail-Konten und digitale Profile vererbbar sind. Das bedeutet: Erben haben Anspruch auf Zugang zu diesen Konten, sofern sie den Anbietern gegenüber ihren Erbenstatus nachweisen können.
In der Praxis ist das jedoch schwierig, da viele Anbieter eigene Richtlinien haben und der Zugang häufig an eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gebunden ist.
Plattform für Plattform — was Anbieter ermöglichen
Facebook & Instagram (Meta)
Angehörige können das Profil in den „Gedenkzustand" versetzen lassen. Ein zuvor benannter „Nachlasskontakt" erhält eingeschränkte Verwaltungsrechte. Eine vollständige Löschung ist auf Antrag mit Sterbeurkunde möglich.
Google (Gmail, YouTube, Drive)
Google bietet den „Inaktivitätsmanager", mit dem Sie zu Lebzeiten festlegen können, was mit Ihrem Konto nach einer bestimmten Inaktivitätszeit passiert. Ohne Vorkonfiguration müssen Angehörige ein Formular ausfüllen und Belege einreichen.
Apple (iCloud)
Apple ermöglicht seit iOS 15.2 die Benennung eines „Nachlassbeauftragten", der nach dem Tod Zugang erhält. Ohne vorherige Benennung ist der Zugang extrem schwierig.
Online-Banking
Bankkonten gehen automatisch in den Nachlass über. Mit Sterbeurkunde und Erbnachweis (Testament oder Erbschein) können Erben auf Konten zugreifen. Wichtig: Laufende Abbuchungen prüfen und stoppen.
Kryptowährungen
Ohne privaten Schlüssel oder Seed-Phrase ist Kryptovermögen für immer verloren. Keine Behörde und kein Anbieter kann diesen Verlust rückgängig machen. Die sichere Übergabe des Schlüssels ist entscheidend.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
- Digitales Inventar erstellen: Listen Sie alle wichtigen Konten mit Login-Daten auf und bewahren Sie die Liste sicher auf (z. B. in einem verschlüsselten Passwortmanager).
- Nachlassbeauftragten benennen: Bei Google, Apple und Facebook können Sie zu Lebzeiten eine Vertrauensperson benennen.
- Vorsorgevollmacht ergänzen: Nehmen Sie digitale Konten ausdrücklich in die Vorsorgevollmacht auf.
- Testament ergänzen: Halten Sie im Testament fest, was mit digitalen Konten und Kryptovermögen geschehen soll.
- Abonnements überprüfen: Listen Sie alle laufenden Abos auf, damit Erben sie zeitnah kündigen können.
Fazit
Der digitale Nachlass ist ein oft unterschätztes Thema. Wer heute ein digitales Inventar anlegt und Vorsorgemaßnahmen trifft, erspart seinen Angehörigen viel Aufwand — und verhindert, dass digitale Erinnerungen und Werte unwiederbringlich verloren gehen.
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